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Die Berufsordnung der Ärztekammer
Niedersachsen (§ 7 Abs. 3) untersagt die individuelle Beratung von
Patienten, die der Ärztin / dem Arzt nicht persönlich bekannt sind. Wenn
Sie eine Beratung wünschen, empfehlen wir ihnen, einen Termin zur Besprechung zu vereinbaren.